Mils b. Hall, Innsbruck – Es war ein Mittag im letzten September, als eine Vierjährige mit ihren Eltern das Café im neuen Milser Gemeindezentrum besucht hatte. Kurz vor dem Zahlen wollte die Kleine schon mit anderen Kindern auf den Vorplatz zum Spielen. Dann ein Knall. Die 120 Kilogramm schwere Glastüre aus Verbundsicherheitsglas war während des Öffnens aus dem oberen Eckbeschlag gerutscht und begrub das Mädchen unter sich.
Schwere Verletzungen waren sofort ersichtlich. So musste das Mädchen mit Unterstützung der geschockten Eltern für längere Zeit vor Ort stabilisiert werden, bis es in die Intensivstation der Kinderklinik gebracht werden konnte.
Heute steht das Ausmaß der Tragödie fest. Der von der Familie beauftragte Rechtsanwalt Roland Kometer beschreibt ein Verletzungsbild mit Dauerfolgen. RA Kometer auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung: „Meine Mandantin erlitt durch den Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma, multiple Schädelfrakturen, Rissquetschwunden und Brüche. Dazu kam es bedauerlicherweise zu Spätfolgen, wie der Lähmung einer Gesichtshälfte, der Ertaubung eines Ohrs und einem schweren Nervenschaden am linken Auge.“
Verletzungen, die das Kind wohl ein Leben lang begleiten werden und die laut einem Gutachter für Glaskonstruktionen vermeidbar gewesen wären. Laut vorliegender Expertise war die schwere Glastüre nämlich entgegen den Montagevorgaben eingebaut worden. Kometer: „Die Firma hatte die Fixierschrauben in der Aufnahme der Drehtüre demnach zu weit herausgedreht. So kam es dazu, dass sie sich beim Öffnen löste und auf das Mädchen kippte. Demnach war das Versagen der Verglasung aufgrund dieses Montagefehlers nur eine Frage der Zeit, sodass es in jedem Fall – früher oder später – zum Kollabieren der Türe kommen musste.“
Eine Klage für das nun pflegebedürftige Kind und dessen Familie hat der Innsbrucker Anwalt bereits seit Anfang Juli fertiggestellt. Die Zeit drängt, da die Mutter des Kindes zur Pflege bereits ihre Anstellung aufgeben musste. Aus prozessualer Vorsicht und auf Anregung des Pflegschaftsgerichts muss vor Klagseinbringung auf Schmerzensgeld, Schadenersatz und vor allem Haftung für Dauerfolgen jedoch noch auf den Ausgang des bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft behängenden Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung zugewartet werden.
Und das dauert, gelinde gesagt. Nachdem das Sachverständigen-Erstgutachten laut Anwalt Kometer relativ schnell fertiggestellt wurde, bewegt sich seit Monaten im Akt relativ wenig. Auf Anfrage der TT bestätigte Staatsanwalt Hansjörg Mayer gestern, dass nun ein Ergänzungsgutachten bei der Anklagebehörde eingelangt sei. Jetzt müssen dazu aber wiederum ergänzende Befragungen von allfällig Verdächtigen durchgeführt werden – es gilt die Unschuldsvermutung. Für die Familie der heute Fünfjährigen heißt es weiterwarten.