Heute wollen Jura-Studenten der Universitäten Erlangen-Nürnberg, München und Würzburg beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage einreichen. Sie richtet sich gegen das Polizeiaufgabengesetz.
Die Studierenden der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilians Universität Würzburg hatten sich im vergangenen Wintersemester im Rahmen gemeinsam mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz befasst.
Projektarbeit im Studium
Die Klage richtet sich nicht gegen die derzeit diskutierten, geplanten Änderungen in diesem Gesetz, sondern gegen die bereits im Sommer 2017 in Kraft getretenen Novellierungen, sagte der Erlanger Jura-Professor Markus Krajewski dem Bayerischen Rundfunk. Er hat zusammen mit seinen Kollegen aus Würzburg und München die Arbeit der angehenden Juristen im Rahmen der “Law Clinic” betreut. Dabei handelt es sich um eine Projektarbeit, in dem Studentinnen und Studenten sich mit echten und konkreten Fällen auseinandersetzen.
Kritik an Präventivhaft
Der Jurist Krajewski findet bei der Gesetzesänderung des Polizeiaufgabengesetzes beispielsweise problematisch, dass die Präventivhaft von einer Dauer von bis zu 14 Tagen auf unbefristet erhöht worden ist. Markus Krajewski bezeichnet dies als “praktisch unendlich”. “Das verstößt unserer Ansicht nach gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person”, sagte Krajewski dem Bayerischen Rundfunk.
Keine rasche Entscheidung erwartet
Die Klage der Studierenden und ihrer Dozenten bezieht sich nicht auf die geplanten Gesetzesänderungen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz. “Die sind ja noch nicht in Kraft getreten”, sagte Krajewski. Die Popularklage ist eine bayerische Besonderheit: Dabei können Personen oder Gruppen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, obwohl sie nicht selbst davon betroffen sind. Der Verfassungsgerichtshof prüft auf Grundlage der Bayerischen Verfassung, ob das das Gesetz mit dem Verfassungsrecht übereinstimmt. Der Erlanger Jura-Professor Markus Krajewski rechnet damit, dass das Gericht mit seiner Entscheidung bis zu zwei Jahren brauchen könnte.