Am Skihang in Eibenstock herrschte gestern wieder einmal Hochbetrieb. In den Ferien wollen vor allem Familien mit Kindern die guten Bedingungen nutzen. Wenige Tage zuvor aber ist ein sechsjähriges Mädchen bei einem Unfall verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war das Kind aus dem Sessellift gerutscht und hatte sich verletzt. Es soll aus acht Metern Höhe gefallen sein, das ermittelte der Tüv Thüringen. Mittlerweile soll es dem Kind gut gehen, sagt Stefan Uhlmann, Betreiber der Skiarena Eibenstock. Er steht mit den Eltern in Kontakt.
Warum die Kleine aus dem Lift rutschen konnte, dafür hat Stefan Uhlmann keine Erklärung. Tüv und die Sesselliftbehörde Sachsen hätten nach dem Unfall keinen technischen Mangel an der Anlage festgestellt. Für Nachrüstungen – etwa mit zusätzlichen Sicherheitsgurten – sieht der Betreiber also keine Veranlassung. Er ist überzeugt, dass die erst Ende 2015 eröffnete Bahn eine der sichersten ihrer Art ist.
Haben die Skifahrer auf dem Zweier-Sessel Platz genommen, ziehen sie einen Bügel herunter. Damit senken sich auch Stangen zwischen die Beine. Fußstützen geben zusätzlichen Halt. Der Bügel bleibt verschlossen bis zur Ankunft. Beim Einsteigen an der Talstation achten Mitarbeiter darauf, dass der Bügel exakt geschlossen wird. So stoppte Michael Uhlmann gestern den Lift sofort, als er sah, dass bei einem Kind die Haltestange eben nicht zwischen den Beinen war. Für die anderen Skifahrer heißt es in solchen Fällen warten, bis alles nach Vorschrift gerichtet ist.
Dass Kinder zu zweit in einem Sessel sitzen – wie bei dem Unfall am Sonntag – sei nicht ungewöhnlich und auch nicht verboten, sagt Stefan Uhlmann. Nur müssen die Kinder über 1,25 Meter groß sein. Das sechsjährige Mädchen war in Begleitung eines siebenjährigen anderen Kindes, auch seine Eltern waren vor Ort, war von Uhlmann zu erfahren. “Wenn wir sehen, dass ein Kind zu klein ist, bestehen wir darauf, dass ein Erwachsener mitfährt.” Laut Sicherheitsbestimmungen für die Anlage müssen die Aufsichtspersonen der Kinder, also etwa die Eltern, sicherstellen, dass das Kind fähig ist, eine Sesselbahn zu benutzen. Sie sind verpflichtet, ihm die Regeln zur Benutzung der Sesselbahn zu erklären. Die Bestimmungen hängen aus. “Wie der Unfall passieren konnte, kann ich nicht sagen”, so Uhlmann. Er bittet, den Abschlussbericht der Polizei abzuwarten. Dort laufen die Ermittlungen noch. Aber das Mädchen war groß genug, allein auf dem Sessel zu sitzen, so ein Polizeisprecher.
Der Branchenverband O.I.T.A.F. (Organizzazione Internationale Trasporti a Fune, zu deutsch: Internationale Organisation für das Seilbahnwesen) beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Sicherheit der Kinder an Seilbahnen. Generell sind laut Verband die jeweiligen Aufsichtspersonen, also etwa die Eltern, verantwortlich dafür, dass die Kinder die Regeln einhalten. Skilehrer müssten ihre Schützlinge entsprechend belehren. Darauf könne das Personal der Anlagen grundsätzlich auch vertrauen – obgleich eine gewisse Kontrollpflicht bleibe.
Der Verband empfiehlt, dass Kinder generell unter einer Körpergröße von 1,25 Meter nur in Begleitung befördert werden. In Deutschland gilt das auch für die meisten Sessellifte, sagt Seilbahn-Experte Georg Theisen vom Tüv Rheinland. “Kleinere Kinder könnten während der Fahrt hinausrutschen und aufgrund der Höhe der Sessel nicht gefahrlos ein- und aussteigen”, erläutert er. Die Sesselbahn in Eibenstock läuft nun die vierte Skisaison. Unfälle auf dem Skihang habe es schon gegeben, doch einen Sturz aus der Bahn noch nicht, so Uhlmann. “Das will ja auch keiner haben”, sagt er.