In der Hauptstadt soll das Verbot von Ferienwohnungen in einem wesentlichen Punkt gelockert werden. Während es bislang grundsätzlich verboten war, die eigene Wohnung mehr als einmal an Touristen zu vermieten, soll dies künftig für mehrere Tage im Jahr möglich sein. Offen ist allerdings noch, um wie viele Tage es sich handelt. 30, 60 oder sogar 182 Tage – diese Optionen würden derzeit geprüft, bestätigte Karin Dietl, Sprecherin von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke).
“Wir gehen davon aus, dass wir im Frühjahr ein novelliertes Gesetz vorliegen haben”, sagte die Sprecherin weiter. Ein Entwurf, an dem derzeit gearbeitet werde, soll noch in diesem Jahr im Senat diskutiert werden. Im Frühjahr könnte das Abgeordnetenhaus abstimmen.
In der Hauptstadt gilt seit Mai 2014 das Gesetz zum sogenannten Zweckentfremdungsverbot. Damit soll verhindert werden, dass viele Wohnungen gewerblich an Touristen vermietet werden. Auch Privatleute dürfen ihre selbst bewohnten Wohnungen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung vermieten. Das soll sicherstellen, dass es mehr Wohnraum für die Bewohner in der Stadt gibt. Mit Hilfe des Gesetzes seien bis Ende Juni knapp 6000 Wohnungen dem normalen Wohnungsmarkt wieder zugeführt worden, berichtete die Senatsverwaltung. Darunter 3500 Wohnungen, die vorher als Ferienwohnungen vermietet wurden. “Allerdings hat das Gesetz auch die sogenannten HomeSharer getroffen. Das wollen wir ändern”, sagte Dietl.
Mit Hilfe des Gesetzes seien bis Ende Juni knapp 6000 Wohnungen dem normalen Wohnungsmarkt wieder zugeführt worden, berichtete die Senatsverwaltung. Darunter seien rund 3500 Wohnungen, die vorher als Ferienwohnungen vermietet wurden. Etwa 2500 Wohnungen seien anders zweckentfremdet worden oder hätten ungenehmigt leergestanden.
Airbnb fordert seit Längerem Änderung
Die Plattform Airbnb, die weltweit online Zimmer, Wohnungen oder Häuser an Reisende vermittelt, fordert bereits seit Längerem klarere Regeln für Privatleute. Das Unternehmen schaltet derzeit auch Anzeigen und Radiowerbung dazu in Berlin. Die Sprecherin der Senatsverwaltung sagte, das Gesetz richte sich gegen eine dauerhafte Zweckentfremdung. “Wer nicht mehr als 50 Prozent seiner Wohnung vermietet und währenddessen da ist, der ist klassischer Homesharer. Und das ist nicht verboten.”
Source: Morgenpost