Die Uhr tickt, die Zeit läuft ab. Nicht nur die des alten Jahres, sondern auch die Frist, die noch bleibt, um der Rauchmelderpflicht nachzukommen – sie gilt ab dem 31. Dezember. Noch ist es also nicht zu spät, und sonderlich schwer ist es auch nicht, die runden Sensoren anzubringen. Trotzdem sollten Sie ein paar Dinge beachten.
Wer jetzt keinen Termin mehr beim Fachmann bekommen hat, muss nicht verzweifeln: Die Installation der Rauchwarnmelder ist gar nicht so schwer, solange man ein paar Dinge beachtet.
Welches Rauchmelder-Modell?
Es ist eher eine Frage des Komforts: Günstige Geräte ohne technische Finessen gibt es schon um die 10 Euro. Die Luxusausführungen für mehrere Hundert Euro sind untereinander vernetzt und können vom Smartphone aus bedient werden. Wichtig sind in jedem Fall die Prüfzeichen auf der Verpackung: Das CE-Zeichen und zusätzlich ein spezielles Prüfzeichen – ein Q mit einer stilisierten Flamme.
Wo müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?
Auf jeden Fall nicht in Badezimmern und Küchen – dort kann es nämlich durch hohe Luftfeuchtigkeit und Temperatur zu falschem Alarm kommen. Abgesehen von diesen Räumen gibt es klare gesetzliche Vorgaben: “Gesetzlich vorgeschrieben sind Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, auch Gästezimmern, wo Gäste übernachten können, und auch in Fluren und Fluchtwegen. Also alles, was ins Treppenhaus führt, wo man flüchten kann, da ist auch mindestens einer vorgeschrieben.”
Zusätzlich wird empfohlen, auch in Arbeitszimmern und im Keller Warnrauchmelder zu installieren.
Wie bringe ich die Rauchmelder an?
Am besten an der Decke in der Mitte des Raumes, aber mindestens 50 Zentimeter von Wänden oder Lampen entfernt, damit die Sensoren des Melders auch richtig arbeiten können.
In Räumen, die größer sind als 60 Quadratmeter empfehlen sich zwei Geräte. Bei Dachschrägen oder Giebeln gelten besondere Installationsregeln, die in der Bedienungsanleitung der Geräte stehen.
Was passiert, wenn ich keine Rauchwarnmelder installiere?
Die Rauchmelder sind ab 2018 zwar Pflicht – unangekündigte Kontrollen von Feuerwehr oder Polizei muss aber niemand fürchten. Aber: Wenn es wirklich brennt, und es waren keine Rauchmelder installiert, können die Versicherungen Leistungen kürzen oder ganz verweigern.