Das Amtsgericht München hat Apple untersagt, einen Teil einer im Dezember 2018 veröffentlichten Pressemitteilung zu verwenden. In dieser hat das Unternehmen nach einem gerichtlich bestätigten Verkaufsverbot für das iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X in Deutschland behauptet, die Geräte seien weiter bei Drittanbietern verfügbar. Apples Ansicht nach gelte das Verkaufsverbot lediglich für die eigenen Apple Stores und den eigenen Onlineshop.
Qualcomm hat das damalige Gerichtsurteil hingegen so interpretiert, dass Apple die betroffenen Geräte komplett aus dem Handel zurückziehen müsse. Der Chiphersteller hat nun eine einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht München erreicht, die Apple die Nutzung dieses Teils der damaligen Pressemitteilung untersagt, wie Bloomberg schreibt.
Andeutung allgemeiner Verfügbarkeit ist irreführend
Dem Gericht zufolge sei die Behauptung irreführend, die betroffenen iPhones seien weiterhin in Deutschland erhältlich. Die Formulierung erwecke den Eindruck, die Geräte seien unbegrenzt verfügbar, was nach Ansicht des Gerichtes nicht der Fall ist. Das Gericht folgt damit zumindest in Teilen der Interpretation Qualcomms.
Direkt nach dem Urteil im Dezember 2018 gab es verschiedene Auslegungen des Verkaufsverbotes: Apple ist der Meinung, dass die betroffenen iPhones weiterhin bei anderen Händlern erhältlich seien. Qualcomm hingegen hat dem widersprochen und auf ein komplettes Verkaufsverbot gepocht, das auch Drittanbieter einschließt.
Die Entscheidung des Amtsgerichtes München deutet an, dass es der Auslegung Qualcomms zumindest eher folgt. Apple hat gegen das ursprüngliche Urteil im Dezember Einspruch eingelegt. In einem anderen Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm hat hingegen Apple vor kurzem Recht bekommen. Ein zweites Verkaufsverbot für weitere iPhone-Modelle in Deutschland hat Apple damit vorerst abgewendet.